
Elektromobilität wird immer beliebter. Laut dem KfW-Energiewendebarometer 2025[1] ist mittlerweile jeder fünfte neu zugelassene Wagen rein elektrisch (BEV). Gesetzliche Rahmenbedingungen unterstützen diesen Trend. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), das auf Grundlage der novellierten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) derzeit überarbeitet wird.
Bis Mai 2026 muss die Richtlinie in nationales Recht überführt werden. Dadurch erweitert sich auch im Elektrohandwerk das Aufgabenfeld und es entsteht ein wachsendes Geschäftsfeld.
Was genau ändert sich?
Die EPBD-Vorgaben verschärfen in mehreren Bereichen, wie Gebäude mit Ladeinfrastruktur auszustatten sind:
Was bedeutet dies für das Elektrohandwerk?
Die gesetzlichen Änderungen sorgen dafür, dass im Bereich der Elektromobilität deutlich mehr geplant und installiert werden muss.
Was du jetzt tun kannst
Das Elektrohandwerk spielt eine wichtige Rolle dabei, die geänderten gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. So gestaltest du aktiv mit, wie sich die Ladeinfrastruktur im Gebäudesektor entwickelt. Bereite dich am besten frühzeitig auf die kommenden Änderungen vor.
[1]www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_859712.html